• Information für Gastangler

    Gastangeln an Feiertagen und Sonntags vom 29. März bis 27. September 2026 sind in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr möglich.

    Hierzu benötigen Sie einen Erlaubnisschein zum Fischfang (Nur gültig in Verbindung mit dem amtlichen Fischereischein).

    Weitere Infos erteilt Ihnen Rudi Stöffler 07446 / 2795.

    Die Gebühr für Besucher- und Gastangler beträgt 20,00 Euro pro Person.

    Erlaubt ist hierbei folgendes Gerät:
    1 Handangel mit Einfachhaken mit Naturköder (keine Köderfische) oder Fliege.

    Fanglimit:

    • 3 Forellen/Schleien
    • 2 Forellen und 1 Karpfen
    • 2 Forellen und 1 Aal
    • Beim Fang eines Karpfens oder Forelle mit 45 cm ist das Fanglimit erreicht!!!
    • Maximal 15 Weißfische

    Zander sind für Gastangler ganzjährig gesperrt!!!

    Schonmaße und Schonzeiten sind der Gewässerordnung (siehe Aushang an der Fischerhütte) zu entnehmen. Die Gewässerordnung ist bindend. Bei Verstoß kann der Erlaubnisschein sofort und ohne Entschädigung eingezogen werden.

    Der Angler übt die Fischerei auf eigene Gefahr aus. Für den Zustand des Gewässers und der Ufer, sowie für den Zustand der Fische wird keine Gewähr übernommen. Das Fangergebnis ist mittels Beiblatt zum Erlaubnisschein bei der Seeaufsicht zu melden.


Voranmeldung für Gastangler

Nur in Verbindung mit dem amtlichen Fischereischein!

Das Gebührenentgeld zur Erlaubnis zum Fischfang am Hubertussee Wittendorf beträgt 20,00 Euro.


 

Kontakt

ASV Loßburg - Wittendorf
Rudie Stöffler
Hinterhofener Straße 2
D - 72290 Loßburg - Wittendorf

Telefon: 0 74 46 / 27 95
E-Mail: info@asv-wittendorf.de
Internet: www-wittendorf.de

Über uns

Die Pflege der Natur steht im Vordergrund unserer Aktivitäten, die auch die Natürlichkeit der Flora und Fauna berücksichtigt. Deshalb sind wir als gemeinnützig anerkannt und sind auch gleichzeitig Mitglied im Landesfischereiverband Südwürttemberg Hohenzollern e.V.